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   BFH, 28.06.1963 - VI 328/60   

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https://dejure.org/1963,10194
BFH, 28.06.1963 - VI 328/60 (https://dejure.org/1963,10194)
BFH, Entscheidung vom 28.06.1963 - VI 328/60 (https://dejure.org/1963,10194)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 1963 - VI 328/60 (https://dejure.org/1963,10194)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1963, 1273
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 19.01.1972 - I 114/65

    Krankenversicherungsunternehmen - Negative Alterungsrückstellungen - Positive

    Denn in der Rechtsprechung des RFH und des BFH ist andererseits auch anerkannt, daß Verbindlichkeiten, die nicht in Geld zu erfüllen sind, grundsätzlich mit den gesamten Kosten (Einzelkosten und Gemeinkosten) zu bewerten sind (RFH-Urteil VI A 197/36 vom 1. April 1936, RStBl 1936, 446; BFH-Urteil IV 470/60 vom 10. Juli 1963, DB 1963, 1273).
  • BFH, 19.12.1972 - VIII R 18/70

    Pauschalrückstellung für Wechselobligo - Bilanzaufstellungstag - Anwendung einer

    Bei Ermittlung des Schätzungsrahmens wird die Vorinstanz auch den Grundsatz zu beachten haben, wonach für die Bemessung einer Rückstellung die tatsächlichen Verhältnisse, hier die Inanspruchnahme aus Wechselverbindlichkeiten in der Vergangenheit, einen wertvollen Anhaltspunkt bieten (Urteile des BFH vom 1. April 1958 I 60/57 U, BFHE 67, 47, BStBl III 1958, 291; vom 28. Juni 1963 VI 328/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 377; IV 91/63).
  • BFH, 10.05.1972 - III R 76/66

    Alterungsrückstellungen - Abzugsfähigkeit - Einheitsbewertung des

    Nach der Rechtsprechung des RFH (Urteil VI A 197/36 vom 1. April 1936, RStBl 1936, 446) und des BFH (Urteil IV 470/60 vom 10. Juli 1963, DB 1963, 1273) seien die nicht in Geld zu erfüllenden Verbindlichkeiten grundsätzlich mit den gesamten Kosten (Einzelund Gemeinkosten) unter Außerachtlassung der Verwaltungskosten zu bewerten.
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